Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses und unverbindliches Angebot zur Inhouse-Schulung an!
Staplerfahrerschulung
Zusatzausbildung
Unterweisung
Abseiltraining
Ladungssicherung
Kranschulung
Flurgesteuerte Krane
Ausbildung in Theorie und Praxis im eigenen Betrieb
Rechtliche Grundlagen
DGUV Grundsatz 309-003
DGUV Vorschrift 52
Die Inhouse Schulung
vor Ort in ihrem Betrieb, deutschlandweit wenn Sie zeitgleich kleine und große Gruppen im eigenen Betrieb schulen möchten
Zielgruppe
Personen, die flurgesteuerte Krane bedienen oder bedienen werden
Die Ausbildung
Im § 29 der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ DGUV Vorschrift 52 wird im Absatz 1 Nr. 3 bestimmt, dass der Unternehmer mit dem selbständigen Führen eines Kranes nur Versicherte beschäftigen darf, die im Führen des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu dem Unternehmer nachgewiesen haben.
Kranführer gelten als unterwiesen, wenn sie an einem Kranführerlehrgang nach dem DGUV Grundsatz „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“ DGUV Grundsatz 309-003 erfolgreich teilgenommen haben.
Inhalte der Ausbildung
Dauer der Ausbildung
Je nach Vorkenntnis und zu bedienendem Kran
1 Tag nur für Teilnehmer mit mindestens 6-monatiger Erfahrung im Bedienen von Krananlagen
2 Tage für Teilnehmer mit geringer oder ohne Erfahrung im Bedienen von Krananlagen
Abschluss
Fahrausweis / Personenbezogenes Zertifikat
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Staplerschein, Ladungssicherung u. v. m.
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