Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses und unverbindliches Angebot zur Inhouse-Schulung an!
Staplerfahrerschulung
Zusatzausbildung
Unterweisung
Abseiltraining
Ladungssicherung
Kranschulung
Stufe 1: Allgemeine Ausbildung
Ausbildung zum Staplerfahrer (m/w/d)
Rechtliche Grundlagen
DGUV Vorschrift 68 (ehemals BGV D27)
DGUV Grundsatz 308-001 (ehemals BGG 925)
Voraussetzung
18 Jahre alt
Körperlich, geistig und charakterlich geeignet
gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Abschluss
Überbetrieblicher, personenbezogener Fahrausweis
Hintergrund
Ein Unternehmer, der im Betrieb Gabelstapler oder andere Flurförderzeuge einsetzt, muss über Fahrer verfügen, die mit diesen Flurförderzeugen sicher und zweckentsprechend, aber auch wirtschaftlich umgehen können. Eine wesentliche Voraussetzung dazu ist qualifiziertes Personal.
Jeder Fahrer eines Gabelstaplers muss von einer autorisierten Person ausgebildet und geprüft sein.
Zielgruppe
Die Ausbildung richtet sich an zukünftige Gabelstaplerfahrer, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Umgang mit Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand besitzen.
Die Ausbildung
Mit dem Inkrafttreten des berufsgenossenschaftlichen Grundsatzes BGG 925 im Jahre 2002 wird eine mehrtägige Ausbildung für Gabelstaplerfahrer vorgeschrieben.
Der Unternehmer muss sicherstellen, dass eine richtige Ausbildung durchlaufen wurde und den Mitarbeiter schriftlich beauftragen.
Kompetenz
Berufsgenossenschaftlich ausgebildet, geprüft und zertifiziert sorgen wir für einen fachgerechten Service. Für den theoretischen Unterricht stehen entsprechend ausgestattete Räume zur Verfügung. Die praktische Schulung erfolgt auf modernsten Gabelstaplern.
Inhalte der Ausbildung
Wünschen Sie eine Inhouse-Schulung im eigenen Betrieb?
Wünschen Sie eine Schulung an einer unserer Akademien?
Copyright © 2019 Blöbaum GmbH & Co. KG
Staplerschein, Ladungssicherung u. v. m.
Alle Rechte vorbehalten
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.