Europaweite Mindestvorschriften sind im Arbeitsschutzgesetz von 1996 festgeschrieben. Es überträgt dem Arbeitgeber zwar die Verantwortung für den Arbeitsschutz, lässt aber gleichzeitig viel Freiraum für individuelle Maßnahmen. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz von 1973 hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung beraten und unterstützen. Damit soll gewährleistet werden, dass Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung richtig angewandt werden und die ergriffenen Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.
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