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Staplerfahrerschulung
Zusatzausbildung
Unterweisung
Abseiltraining
Ladungssicherung
Kranschulung
Hubarbeitsbühnen
Stufe 2: Zusatzausbildung
Ausbildung im Umgang mit speziellen Flurförderzeugen
Rechtliche Grundlagen
DGUV Vorschrift 68 (ehemals BGV D27)
DGUV Grundsatz 308-001 (ehemals BGG 925)
Voraussetzung
Gültiger Fahrausweis der Stufe 1
Abschluss
Fahrausweis / Zertifikat der Stufe 2
Zielgruppe
Alle Mitarbeiter, die innerhalb der Transportkette einen speziellen Gabelstapler, eine Sonderbauart führen sollen.
Die Ausbildung
Mit dem Inkrafttreten des berufsgenossenschaftlichen Grundsatzes BGG 925 im Jahre 2002 wird eine mehrstufige Ausbildung für Gabelstaplerfahrer vorgeschrieben.
Der Unternehmer muss sicherstellen, dass eine richtige Ausbildung durchlaufen wurde und den Mitarbeiter schriftlich beauftragen.
Kompetenz
Berufsgenossenschaftlich ausgebildet, geprüft und zertifiziert sorgen wir für einen fachgerechten Service.
Inhalte der Ausbildung
Diese Schulung ist gerätebezogen und nur als Inhouse-Schulung für Firmenkunden buchbar!