Die Betriebssicherheitsverordnung fordert vom Arbeitgeber
Unsere Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa / FaSi) unterstützen den Unternehmer bzw. Arbeitgeber bei der Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Dabei stehen unsere Sicherheitsfachkräfte ganz nach Bedarf und Budget zur sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 zur Verfügung.
Die sicherheitstechnische Betreuung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit / Sicherheitsfachkraft, bedeutet für Sie eine wirtschaftliche und betriebsorientierte, sicherheitstechnische Beratung und Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Gerne nehmen wir Ihnen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit die Arbeit ab und
Dies sind nur einige Punkte unserer umfangreichen Leistungen. Für die Umsetzung Ihrer Ziele stehen wir Ihnen als erfahrener Partner mit umfangreichen Leistungen zur Seite.
Über ein persönliches Gespräch würden wir uns sehr freuen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung und prüfen unverbindlich unser Angebot.
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Staplerschein, Ladungssicherung u. v. m.
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