|
BGV D27 Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge - Bestimmungsgemäße Verwendung |
|
|
|
Seite 7 von 43
§ 6 Bestimmungsgemäße Verwendung
Flurförderzeuge dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. DA DA zu § 6:
Die bestimmungsgemäße Verwendung ergibt sich aus der Betriebsanleitung des Herstellers.
Hierzu zählt auch, dass bei Vorhandensein einer Fahrerrückhalteeinrichtung diese benutzt wird. Dies bedeutet z. B., dass
- bei einer Fahrerkabine die Türen geschlossen,
- Bügeltüren geschlossen,
- Fahrersitzbügel in Schutzstellung gebracht
oder
- Fahrersitzgurte angelegt
werden.
|