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Berufsgenossenschaftlich
geprüft und zertifiziert
 
Mitglied des VDSI
Mitglied der VBG
 

BGV D27 Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge - Prüfumfang Drucken E-Mail

 

§ 38
Prüfumfang


Die wiederkehrenden Prüfungen müssen sich auf die Prüfung des Zustandes der Bauteile und Einrichtungen, auf Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen sowie auf Vollständigkeit des Prüfnachweises erstrecken. DA

DA zu § 38:

Hinsichtlich der Prüfung von Flurförderzeugen siehe BG-Grundsätze "Prüfung von Flurförderzeugen" (BGG 918).