• Decrease font size
  • Default font size
  • Increase font size




Berufsgenossenschaftlich
geprüft und zertifiziert
 
Mitglied des VDSI
Mitglied der VBG
 

BGV D27 Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge - Abstandshaltung Drucken E-Mail

 

§ 31
Abstandshaltung


Der Unternehmer darf in einem Schmalgang nur dann mehr als einen Regal- oder Kommissionierstapler gleichzeitig einsetzen, wenn durch selbsttätig wirkende Einrichtungen einem Zusammenstoßen der Geräte entgegengewirkt ist.