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Berufsgenossenschaftlich
geprüft und zertifiziert
 
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BGV D27 Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge - Geltungsbereich I Drucken E-Mail

 

I. Geltungsbereich

§ 1
Geltungsbereich


(1) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Flurförderzeuge einschließlich ihrer Anhänger.

(2) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für Flurförderzeuge mit durch Muskelkraft bewegtem Fahrwerk ohne Hubeinrichtung.