• Decrease font size
  • Default font size
  • Increase font size




Berufsgenossenschaftlich
geprüft und zertifiziert
 
Mitglied des VDSI
Mitglied der VBG
 

BGV A1 Anlage1 Drucken E-Mail

Zu § 2 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)

Staatliche Arbeitsschutzvorschriften, in denen vom Unternehmer zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffende Ma ßnahmen
näher bestimmt sind, sind – in ihrer jeweils gültigen Fassung – insbesondere:

  • Arbeitsschutzgesetz,
  • Arbeitsstättenverordnung,
  • Betriebssicherheitsverordnung,
  • PSA-Benutzungsverordnung,
  • Lastenhandhabungsverordnung,
  • Bildschirmarbeitsverordnung,
  • Baustellenverordnung,
  • Biostoffverordnung,
  • Gefahrstoffverordnung.

Die vorstehende Auflistung ist nicht abschließend.

Der gesetzliche Auftrag der Unfallversicherungsträger zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren gilt auch für Unternehmer und
Versicherte, die nicht unmittelbar durch die Anwendungsbereiche der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften
erfasst sind.