• Decrease font size
  • Default font size
  • Increase font size




Berufsgenossenschaftlich
geprüft und zertifiziert
 
Mitglied des VDSI
Mitglied der VBG
 

BGV A1 Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention - Unterstützungspflichten der Versicherten Drucken E-Mail

 

§ 28
Unterstützungspflichten der Versicherten


(1) Im Rahmen ihrer Unterstützungspflichten nach § 15 Abs.1 haben sich Versicherte zum Ersthelfer ausbilden und in der Regel in Zeitabst änden von 2 Jahren fortbilden zu lassen. Sie haben sich nach der Ausbildung für Erste-Hilfe-Leistungen zur Verfügung zu stellen. Die Versicherten brauchen den Verpflichtungen nach den Sätzen 1 und 2 nicht nachzukommen, soweit persönliche Gründe entgegenstehen.

(2) Versicherte haben unverzüglich jeden Unfall der zuständigen betrieblichen Stelle zu melden; sind sie hierzu nicht im Stande, liegt die Meldepflicht bei dem Betriebsangehörigen, der von dem Unfall zuerst erfährt.