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BGV A1 Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention - Maßnahmen gegen Einflüsse des Wettergeschehens Drucken E-Mail

 

§ 23
Maßnahmen gegen Einflüsse des Wettergeschehens


Beschäftigt der Unternehmer Versicherte im Freien und bestehen infolge des Wettergeschehens Unfall- und Gesundheitsgefahren, so hat er geeignete Maßnahmen am Arbeitsplatz vorzusehen, geeignete organisatorische Schutzmaßnahmen zu treffen oder erforderlichenfalls persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen.