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BGV A1 Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention - Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten Drucken E-Mail

 

Viertes Kapitel
Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes


Erster Abschnitt
Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung,Sicherheitsbeauftragte

§ 19
Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten


(1) Der Unternehmer hat nach Maßgabe des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) und der hierzu erlassenen Unfallverhütungsvorschriften Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu bestellen.

(2) Der Unternehmer hat die Zusammenarbeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte zu fördern.