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BGV A1 Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention - Benutzung von Einrichtungen, Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen Drucken E-Mail

 

§ 17
Benutzung von Einrichtungen, Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen

Versicherte haben Einrichtungen, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe sowie Schutzvorrichtungen bestimmungsgem äß und im Rahmen der ihnen übertragenen Arbeitsaufgaben zu benutzen.