| BGV A1 Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention - Benutzung von Einrichtungen, Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen |
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§ 17 Versicherte haben Einrichtungen, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe sowie Schutzvorrichtungen bestimmungsgem äß und im Rahmen der ihnen übertragenen Arbeitsaufgaben zu benutzen.
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