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Berufsgenossenschaftlich
geprüft und zertifiziert
 
Mitglied des VDSI
Mitglied der VBG
 

BGG 925 Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand - Qualifikation der Ausbilder Drucken E-Mail

 

5 Qualifikation der Ausbilder

Als Ausbilder für Flurförderzeug-Fahrer kann tätig werden, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurförderzeuge hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z.B. Gerätesicherheitsgesetz, Maschinenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung), Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen) vertraut ist und mindestens folgende Anforderungen erfüllt:

Mindestalter 24 Jahre

* erfolgreiche Ausbildung zum Fahrer von Flurförderzeugen
Dies beinhaltet mindestens den erfolgreichen Abschluss der allgemeinen Ausbildung (Stufe 1) nach Abschnitt 3.2.
* zwei Jahre Erfahrung im Umgang mit oder dem Einsatz von Flurförderzeugen
Dies soll sicherstellen, dass der Ausbilder Erfahrungen im täglichen Einsatz mit Flurförderzeugen gesammelt hat. Idealerweise sollte er über längere Zeit Flurförderzeuge gefahren haben.
* Meister oder mindestens vierjährige Tätigkeit in gleichwertiger Funktion
Mit dieser Anforderung soll gewährleistet werden, dass der Ausbilder über Fähigkeiten verfügt, eine Ausbildung erfolgreich durchführen zu können. Hierzu gehört z.B.:

* Ausbildungskonzepte zu erstellen,
* Fachkenntnisse zu vermitteln,
* eine Gruppe durch einen Lehrgang zu führen.

* erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für Ausbilder von Flurförderzeugfahrern

Solche Lehrgänge werden z.B. von einigen Berufsgenossenschaften angeboten.