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Staplerfahrerschulung
Zusatzausbildung
Unterweisung
Abseiltraining
Ladungssicherung
Kranschulung
Hubarbeitsbühnen
Jährliche Unterweisung
für alle Flurförderzeugbauarten
Rechtliche Grundlagen
DGUV Vorschrift 1 (ehemals BGV A1)
Voraussetzung
Gültiger Fahrausweis der Stufe 1 oder 2
Abschluss
Personenbezogenes Zertifikat / Unterweisungsbestätigung
Zielgruppe
Berufsgenossenschaftlich vorgeschrieben für Mitarbeiter mit Fahrausweis für Gabelstapler, Schlepper, Zugmaschinen, Kommissioniergeräte usw.
Hintergrund
Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihr Personal über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch für den Bereich der Flurförderzeuge.
Kompetenz
Berufsgenossenschaftlich ausgebildet, geprüft und zertifiziert sorgen wir für einen fachgerechten Service.
Inhalte der Ausbildung
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