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Staplerfahrerschulung
Zusatzausbildung
Unterweisung
Abseiltraining
Ladungssicherung
Kranschulung
Hubarbeitsbühnen
Stufe 1: Allgemeine Ausbildung
Ausbildung zum Staplerfahrer (m/w/d)
Rechtliche Grundlagen
DGUV Vorschrift 68 (ehemals BGV D27)
DGUV Grundsatz 308-001 (ehemals BGG 925)
Voraussetzung
18 Jahre alt
Körperlich, geistig und charakterlich geeignet
gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Abschluss
Überbetrieblicher, personenbezogener Fahrausweis
Hintergrund
Ein Unternehmer, der im Betrieb Gabelstapler oder andere Flurförderzeuge einsetzt, muss über Fahrer verfügen, die mit diesen Flurförderzeugen sicher und zweckentsprechend, aber auch wirtschaftlich umgehen können. Eine wesentliche Voraussetzung dazu ist qualifiziertes Personal.
Jeder Fahrer eines Gabelstaplers muss von einer autorisierten Person ausgebildet und geprüft sein.
Zielgruppe
Die Ausbildung richtet sich an zukünftige Gabelstaplerfahrer, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Umgang mit Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand besitzen.
Die Ausbildung
Mit dem Inkrafttreten des berufsgenossenschaftlichen Grundsatzes BGG 925 im Jahre 2002 wird eine mehrtägige Ausbildung für Gabelstaplerfahrer vorgeschrieben.
Der Unternehmer muss sicherstellen, dass eine richtige Ausbildung durchlaufen wurde und den Mitarbeiter schriftlich beauftragen.
Kompetenz
Berufsgenossenschaftlich ausgebildet, geprüft und zertifiziert sorgen wir für einen fachgerechten Service. Für den theoretischen Unterricht stehen entsprechend ausgestattete Räume zur Verfügung. Die praktische Schulung erfolgt auf modernsten Gabelstaplern.
Inhalte der Ausbildung
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