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Arbeitsschutz nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Drucken E-Mail

Sicherheitstechnische Betreuung, Beratung und / oder Unterweisung
für kleine und mittelständische Unternehmen

Europaweite Mindestvorschriften sind im Arbeitsschutzgesetz von 1996 festgeschrieben. Es überträgt dem Arbeitgeber zwar die Verantwortung für den Arbeitsschutz, lässt aber gleichzeitig viel Freiraum für individuelle Maßnahmen. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz von 1973 hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung beraten und unterstützen. Damit soll gewährleistet werden, dass Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung richtig angewandt werden und die ergriffenen Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.

 

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Hotline

05734 - 66 54 75

Mo. bis Fr. in der Zeit
von 8.00 bis 18.00 Uhr

Arbeitsschutz

Angebot Betreuung
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